EVALUIERUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN
Die aktuell gültige Novelle des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes vom 1.1.2013 (Aschg §4) schreibt vor, dass im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung neben den körperlichen Belastungen auch psychische Belastungen erhoben und beseitigt werden müssen.
Diese gesetzliche Verpflichtung bietet für Unternehmen gleichzeitig die Chance, Belastungen rechtzeitig zu erkennen und zu verändern. Dadurch können die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter:innen gestärkt, die Arbeitszufriedenheit und die Motivation erhöht und die Fluktuationsrate gesenkt werden. So verbessert sich ganz allgemein auch das Arbeitsklima.
Evaluierungsprojekte werden immer individuell auf die Bedürfnisse der Auftraggeber:innen zugeschnitten. Die Planung und Durchführung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen lösungsorientiert und nachhaltig. Sie kann im Rahmen der vorgeschriebenen Präventionszeit durchgeführt werden.